Mit sofortiger Wirkung sind alle Gemeinschaftseinrichtungen zu schließen. Diese betrifft alle Dorfgemeinschaftshäuser einschließlich der Nebenräume, Ortsbüchereien, Jugendräume und Sporträume.
Auch die Vermietung für private Feierlichkeiten ist untersagt.Bereits gebuchte Termine sind unverzüglich abzusagen.
Spielplätze sind ab sofort nicht zugänglich.
Sporthallen, Mehrzweckhallen und Sportplätze stehen nicht zur Verfügung und sind gesperrt.
Das Verbot öffentlicher Veranstaltungen betrifft alle Osterfeuer, die landesweit ausnahmslos untersagt sind.
Alle Versammlungen im Freien mit mehr als 10 Personen sind verboten.
Alle Reglungen gelten zunächst bis zu zum 18. April 2020.
Für Fragen bitte an den Ortsbürgermeister wenden.